Rechtsgutachten der Universität Zürich
Die Hauptbibliothek der Universität Zürich liess ein Rechtsgutachten zum Thema 'Open Access' von Prof. Dr. Reto Hilty und Dr. Matthias Seemann erstellen. Danach können wissenschaftliche Artikel spätestens 3 Monate nach Erscheinen von Autor/-innen öffentlich hinterlegt, also Open Access gestellt werden, Zeitungsartikel sogar sofort. Dies ist auch bei ausländischen Verlagen zulässig.
Am einfachsten ist es, das akzeptierte Manuskript (post-print) einzustellen. Gemäss dem Gutachten von Hilty & Seemann kann aber auch die gedruckte Verlagsversion (ohne kennzeichenrechtlich geschützte Verlagslogos) verwendet werden.
Voraussetzung ist, dass keine anders lautenden urheberrechtlichen Vereinbarungen mit dem Verlag getroffen wurden und man alleinige/-r Autor/-in ist. In letzterem Fall ist normalerweise die Zustimmung aller Autorinnen und Autoren nötig.
Auf der Homepage des Zürcher ZORA-Repositorys findet man neben dem vollständigen Gutachten (in deutsch, englisch oder französisch) auch eine Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten (FAQ).
Vorgehensweise zur Sicherung der Autorenrechte
Doktorierende finden wichtige Hinweise zum Thema Open Access in dieser Präsentation "Wie publiziere ich meine Dissertation?" (von Christian Schlumpf / Dr. Thorsten Uehlein, HSG-Bibliothek, anlässlich der HSG-Veranstaltungsreihe "Science Food" vom November 2016).
1. Abklären der Position des Verlags zur Selbstarchivierung
Die SHERPA/ROMEO-Datenbank gibt Auskunft über die Position wichtiger Verlage zum Urheberrecht und Selbstarchivierung.

SHERPA/ROMEO ist in Alexandria integriert. Forschende, die auf Alexandria publizieren möchten, können die Open Access Policy des Verlags direkt in Alexandria bei der Eingabe prüfen.

Erlaubt der Verlag die Selbstarchivierung, können Sie Ihr Werk in Alexandria / EDIS publizieren.